Praxis für Kinder- und Jugendmedizin in Klötze

Wir bieten Ihnen eine umfassende kinder- und jugendfachärztliche Betreuung Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag.

Ihr Termin bei uns

Vereinbaren Sie im Akutfall einen Termin unter unserer Telefonnummer 03909 –4806465. Leider ist unsere Telefonzentrale oft besetzt, weil sehr viele Patienten gleichzeitig anrufen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit einen ONLINE-TERMIN zu buchen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage (ggf. auch per E-Mail oder Voicemail), da wir den Termin dann an andere Patienten vergeben möchten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass per E-Mail keine medizinischen Einschätzungen gegeben werden können.

Zum Schutz der gesunden Patienten und auch unseres Personals bitten wir bei Erkältungssymptomen eine Maske zu tragen. Dies gilt ab einem Alter von 5 Jahren.

Bitte bringen Sie zu jedem Termin ein Handtuch mit! Damit benutzen wir weniger Einmalauflagen und schonen die Umwelt.

Rezepte / Verordnungen / Überweisungen

Anfragen für Überweisungen, Heilmittelverordnungen und Rezepte für Dauermedikamente bitte ausschließlich zu den folgenden Zeiten:

  • MO – FR
    11.00 – 12.00 Uhr
  • DI & DO
    14.00 – 16.00 Uhr

Nach telefonischer Anforderung wird es mindestens einen Arbeitstag dauern, bis die Verordnungen erstellt sind. Bitte melden Sie sich rechtzeitig! Der Praxisablauf wird dadurch stressfreier. Vor allem wird auch die laufende Sprechstunde nicht unnötig gestört. So ist auch die Einhaltung einer nicht allzu langen Wartezeit für andere Patienten besser möglich.

Das Team

DR. MED. KATHRIN GERLACH

FÄ Kinder- und Jugendmedizin

STEFANIE SCHULZ

FÄ Kinder- und Jugendmedizin

SCHWESTER MELANIE

Medizinische Fachangestellte

SCHWESTER DIANA

Krankenschwester

SCHWESTER SVENJA

Krankenschwester

SCHWESTER JUDITH

Medizinische Fachangestellte

SCHWESTER KATHRIN

Krankenschwester (z. Z. in Elternzeit)

Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen (U2-J2)

Unsere kinderärztliche Versorgung umfasst neben der Diagnostik und Therapie akuter Krankheiten insbesondere die Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Entwicklungsstörungen. Wir führen die U2 bis U11 sowie auch die Jugendvorsorgen J1 und J2 durch.

Bei den Vorsorgeuntersuchungen möchten wir uns besonders viel Zeit für die Patienten nehmen. Bitte vereinbaren sie diese Termine frühzeitig.

Wir bitten Sie, zur Vorbereitung der Vorsorgeuntersuchungen folgende Dinge mitzubringen:

  • gelbes Kinderuntersuchungsheft
  • Versichertenkarte oder Ersatzabrechnungsschein der Krankenkasse
  • Impfausweis
  • Unterlage (Decke, Wickelauflage oder Handtuch)
  • Wichtige Befunde/Krankenhausberichte
  • nach Möglichkeit ausgefüllter Vorsorgefragebogen für Eltern

Des Weiteren mitzubringen sind:

  • bei U7/U7a: Nach Möglichkeit ausgefüllten Sprachtest (Sprachbeurteilung durch Eltern) mitbringen.
  • bei U7/U7a/U8/U9: Wenn vorhanden bitte Entwicklungsbericht aus der Kita mitbringen.
  • ab U7a-J2: Im Rahmen der Untersuchung muss eine Urinprobe abgegeben werden. Diese kann bereits mitgebracht werden. Einen Becher erhalten Sie vorab zu den Sprechzeiten in der Praxis.
  • bei U9: Bitte denken Sie an den Befundbogen der Einschuluntersuchung.
  • bei U10/U11/J1/J2: Bitte bringen Sie die Zeugnismappe mit.

Impfungen / NEU: RSV-Prophylaxe Säuglinge

Bei den Impfungen richten wir uns nach den offiziellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission. Wir führen Impfberatungen bei Kindern und Erwachsenen durch und bieten Reiseimpfungen (u.a. Hepatitis A, Frühsommerenzephalitis) sowie zusätzliche Impfungen wie Meningokokken B oder Grippeimpfung an. Informieren Sie sich bei Bedarf über die Möglichkeiten. Bitte zum Impftermin den Impfausweis nicht vergessen.

 

NEU: RSV-Prophylaxe Säuglinge

Liebe Eltern,

die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV. Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis in der ersten von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März).

> Zum Faktenblatt RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge

RSV-Infektionen sind die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland. Neugeborene und Säuglinge sind in den ersten 6 Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Daher sollen Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden. Neugeborene mit postnatal längerem stationärem Aufenthalt sollten Nirsevimab rechtzeitig vor der Entlassung erhalten, wenn der Aufenthalt in die RSV-Saison fällt. Eine passive Immunisierung kann auch bereits während des Klinikaufenthalts durchgeführt werden.

Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt. Der Antikörper ist sicher und wird in der Regel gut vertragen. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.

Wie genau die Kostenerstattung durch die Krankenkassen erfolgt, ist bisher nur eindeutig für alle Kinder, die ab April diesen Jahres geboren sind, geklärt.

Alle anderen Kinder im 1. Lebensjahr (im Oktober 2023 bis März 2024 geboren) stehen laut Rechtsverordnung auch eine RSV-Prophylaxe zu.  Aktuell ist bei diesen Kindern die Kostenübernahme durch unsere gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend geklärt, so dass die betroffenen Eltern dies doch bei der jeweiligen Krankenkasse anfragen sollten. Falls die Kasse eine Übernahme der Impfstoff- und Impfleistungskosten bewilligt, möchten wir dies momentan noch schriftlich haben.

Viele Grüße,
Ihr Praxisteam

Ultraschall

Bei unseren U3 Terminen führen wir selbst die Ultraschalluntersuchung der Säuglingshüften durch.
 In der Praxis haben wir die Möglichkeit, Ultraschalldiagnostik von u.a. inneren Bauchorganen inkl. des Urogenitaltraktes durchzuführen.

Sehen und Hören

In Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen, aber auch nach Vereinbarung, bieten wir Sehtests mit Überprüfung der Sehschärfe, des Farb- und des räumlichen Sehens, Piloten-Hörtest und die Tonaudiometrie an.

Ab der U6 besteht die Möglichkeit, eine apparative Augenuntersuchung mit dem Sehtestgerät durchzuführen. Hierdurch werden auffällige Befunde frühzeitig erfasst und eine augenärztliche Untersuchung kann veranlasst werden, bevor es zu Schädigungen des Sehens (Amblyopie) kommt.

Auffällige Befunde können sein:

  • Refraktionsfehler (Hyperopie, Myopie, Anisometropie)
  • Hornhautverkrümmung (Astigmatismus)
  • Schielwinkel (Strabismus)
  • Hornhauttrübungen
  • Pupillendifferenzen

Dieses sogenannte Amblyopiescreening wird von einigen Krankenkassen im Rahmen von Hausarztverträgen übernommen (DAK, Barmer,…). Sie kann auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

Sprache und Entwicklung

Wenn Sie außerhalb der Vorsorgen Fragen bzgl. der Entwicklung oder dem Verhalten Ihres Kindes haben, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin. Nach Absprache führen wir gerne motorische Untersuchungen, Sprachentwicklungstests, Schultauglichkeitsuntersuchungen und Entwicklungstests (BUEVA/BUEGA) durch. Wir kooperieren eng mit Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten, und wenn nötig, überweisen wir zur weiteren Abklärung u.a. zu Sozialpädiatrischen Zentren, Interdisziplinären Frühförderstellen oder anderen Partnern.

Allergologie

In der Allergiesprechstunde besprechen wir all Ihre Fragen zu u.a.

  • Nahrungsmittelallergien
  • Anaphylaxien
  • Heuschnupfen
  • Insektengiftallergien
  • atopischer Dermatitis

Verschiedene allergologische Untersuchungen sind bei uns möglich (Haut-Pricktest, spezifische IgE-Antikörper im Blut).

Hier finden Sie den Fragebogen Allergologie.

Sportmedizinische Untersuchung

Für die Teilnahme am Vereinssport oder auch die Aufnahme in eine Sportklasse auf der weiterführenden Schule wird von Ihrem Kind ein Attest über die unbedenkliche Teilnahme an der entsprechenden Sportart bzw. sportlichen Betätigung gefordert.

Dazu bieten wir eine sportmedizinische Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung an. Ab dem 10. Lebensjahr sollte diese Untersuchung durch ein EKG (bei auffälliger Familienanamnese in jeder Altersgruppe), je nach Sportart auch durch eine Lungenfunktionsprüfung (hier Spirometrie) ergänzt werden.

Diese Untersuchungen dürfen wir nicht über Ihre Krankenkasse abrechnen, so dass Sie von Ihnen privat bezahlt werden müssen. Sie werden vorher über die für Sie entstehenden Kosten informiert.
Wir empfehlen, die sportmedizinische Untersuchung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Wichtig ist uns der Hinweis, dass sich auch sportlich sehr ambitionierte Kinder und Jugendliche bei (v.a. fieberhaften) Infekten schonen und die sportliche Aktivität erst nach der Genesung wieder aufnehmen sollen!

Reisemedizinische Beratung

Sonstiges

Des Weiteren bieten wir folgende Untersuchungen/Behandlungen an:

  • Operationsvorbereitung (Narkosefähigkeit)
  • Tauglichkeitsuntersuchungen (Kindertagesstätte, Ferienlager, Kur- und Rehafähigkeit)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
  • Elektrokardiogramm (EKG)
  • Laboruntersuchungen (Blut inkl. CRP oder Streptokokken-Schnelltest in der Praxis, mikrobiologische Abstrichuntersuchungen, Urin und Stuhl)
  • akute Wundversorgung z.B. bei Verbrennungen oder Verletzungen

Dokumente & weitere Links

Wichtige Dokumente und einige nützliche externe Links finden Sie hier

zu den Dokumenten