Bei den Impfungen richten wir uns nach den offiziellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission. Wir führen Impfberatungen bei Kindern und Erwachsenen durch und bieten Reiseimpfungen (u.a. Hepatitis A, Frühsommerenzephalitis) sowie zusätzliche Impfungen wie Meningokokken B oder Grippeimpfung an. Informieren Sie sich bei Bedarf über die Möglichkeiten. Bitte zum Impftermin den Impfausweis nicht vergessen.
NEU: RSV-Prophylaxe Säuglinge
Liebe Eltern,
die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV. Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis in der ersten von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März).
> Zum Faktenblatt RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge
RSV-Infektionen sind die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland. Neugeborene und Säuglinge sind in den ersten 6 Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. Daher sollen Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung. Hierzu bietet sich die Vorsorgeuntersuchung U2 an, die am 3. bis 10. Lebenstag durchgeführt wird. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden. Neugeborene mit postnatal längerem stationärem Aufenthalt sollten Nirsevimab rechtzeitig vor der Entlassung erhalten, wenn der Aufenthalt in die RSV-Saison fällt. Eine passive Immunisierung kann auch bereits während des Klinikaufenthalts durchgeführt werden.
Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt. Der Antikörper ist sicher und wird in der Regel gut vertragen. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.
Wie genau die Kostenerstattung durch die Krankenkassen erfolgt, ist bisher nur eindeutig für alle Kinder, die ab April diesen Jahres geboren sind, geklärt.
Alle anderen Kinder im 1. Lebensjahr (im Oktober 2023 bis März 2024 geboren) stehen laut Rechtsverordnung auch eine RSV-Prophylaxe zu. Aktuell ist bei diesen Kindern die Kostenübernahme durch unsere gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend geklärt, so dass die betroffenen Eltern dies doch bei der jeweiligen Krankenkasse anfragen sollten. Falls die Kasse eine Übernahme der Impfstoff- und Impfleistungskosten bewilligt, möchten wir dies momentan noch schriftlich haben.
Viele Grüße,
Ihr Praxisteam